Mitarbeiter-Beteiligung

Neues Gesetz bringt Entlastungen

Ausgabe-Nr.: 9/
2023

Das Bundeskabinett in Berlin beschloss kürzlich den Entwurf für ein ‚Zukunftsfinanzierungs-Gesetz‘. Dieses definiert Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Rahmen-Bedingungen für Start-ups, Wachstums- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern. Durch neue steuerrechtliche Regeln soll Mitarbeitern die finanzielle Teilhabe am Unternehmens-Erfolg erleichtert werden.

„Das Zukunftsfinanzierungs-Gesetz wird die wirtschaftliche Wettbewerbs-Fähigkeit unseres Landes stärken. Wir geben Zukunftsbranchen einen zusätzlichen Anschub. Denn gerade für Start-ups und Wachstums-Unternehmen wird es künftig leichter, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren und innovative Entwicklungen voranzutreiben. Darüber hinaus schaffen wir mit neuen Regelungen für die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung einen wichtigen steuerpolitischen Anreiz, von dem nicht nur junge Start-ups, sondern auch bereits etablierte, kleine und mittelständische Unternehmen profitieren werden“, kommentiert Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen, den Gesetzes-Entwurf.

Um ihre innovativen Ideen und Technologien erfolgreich auf den Markt zu bringen, sind Start-ups, Wachstums-Unternehmen und KMU neben attraktiven Finanzierungs-Möglichkeiten auch auf engagierte Mitarbeiter angewiesen. Durch das Zukunftsfinanzierungs-Gesetz mit neuen finanz- und steuerrechtlichen Regeln für die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung können junge Unternehmen sowie etablierte KMU künftig auch im Wettbewerb um internationale Fachkräfte Vorteile erzielen.

Um Beschäftigten auch die finanzielle Teilhabe an der Entwicklung ihres Unternehmens zu erleichtern, sieht das Gesetz folgende Vergünstigungen vor: Der Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung wird von bislang 1.440 Euro pro Jahr auf 5.000 Euro erhöht. Im europäischen Vergleich bewegt er sich damit künftig auf einem wettbewerbsfähigen Niveau. Ebenso kann der Freibetrag durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden. Des Weiteren ist eine Entschärfung der sogenannten ‚Dry-Income-Problematik‘ geplant. Demnach sind Unternehmens-Anteile erst dann steuerlich relevant, wenn damit Gewinne erzielt werden.

Mit den Entlastungen bei der Mitarbeiter-Beteiligung wird auch eine langjährige Forderung der Start-up-Szene und des Berliner Digitalverbands Bitkom e.V. erfüllt. Nach einer Erhebung des Verbands unter 203 Tech-Start-ups wäre immerhin für 73 Prozent der Start-ups eine größere Attraktivität von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen hilfreich. Bislang beteiligen 38 Prozent der Start-ups ihre Beschäftigten am Unternehmen (-> Grafik 3). Weitere 48 Prozent können sich das in der Zukunft vorstellen. Nur 6 Prozent der Befragten lehnen Mitarbeiter-Beteiligungen grundsätzlich ab.

Grafik 3: Viele Startups denken über Mitarbeiterbeteiligung nach

Derzeit binden 33 Prozent der Start-ups ihre Beschäftigten vor allem in Form von virtuellen Anteilen ein. Nur 6 Prozent nutzen Anteilsoptionen, während 3 Prozent auf reale Anteile setzen. Gut ein Drittel der Organisationen mit Mitarbeiter-Beteiligungen berücksichtigen überwiegend nur Führungskräfte oder darüber hinaus noch ausgewählte weitere Beschäftigte. In rund jedem vierten Start-up partizipieren alle Mitarbeiter.

Grund für eine Mitarbeiter-Beteiligung ist bei 87 Prozent insbesondere der Wunsch, die Belegschaft zusätzlich zur Mitwirkung am unternehmerischen Erfolg zu motivieren. Drei Viertel der Befragten wollen die Beschäftigten langfristig binden und zirka zwei Drittel können so Personal gewinnen, dessen Gehalts-Vorstellungen anders nicht zu erfüllen wären. Fast die Hälfte der Start-ups erachtet eine Beteiligung zudem als moralische und gesellschaftliche Pflicht. Rund ein Drittel zielt dabei auf eine Reduzierung der laufenden Personalkosten. Jedes fünfte Start-up entspricht damit einem Anliegen seiner Investoren. Einen Vorteil bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte erhofft sich knapp jedes zehnte Unternehmen.

Start-ups, die auf eine Beteiligung von Mitarbeitenden verzichten, führen dafür unterschiedliche Argumente an. 30 Prozent beklagen den bürokratischen Aufwand und 27 Prozent verweisen auf die komplizierte rechtliche Lage als Hinderungsgrund. Die geringe steuerliche Attraktivität in Deutschland bemängeln 26 Prozent. Etwa ein Fünftel sagt, dass die Beschäftigten klassische Gehaltszahlungen bevorzugen. 18 Prozent möchten die Anteile der Gründer nicht verwässern. Eher selten wird die Befürchtung genannt, durch die Beteiligung der Belegschaft Entscheidungs-Prozesse zu verlangsamen.

„Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Erfolg des Start-ups zu beteiligen, ist gerade für junge und kleinere Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um gute Leute zu gewinnen – und zu halten. Mitarbeiter-Beteiligungen sind wichtig für den Erfolg des deutschen Start-up-Öko-Systems. Das Zukunftsfinanzierungs-Gesetz stellt wichtige Weichen, auch wenn am Ende der Mut für den ganz großen Wurf gefehlt hat“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Ausdrücklich begrüßt der Verband die weitgehende Lösung der ‚Dry-Income‘-Problematik. Befürwortet wird ebenso, dass größere und ältere Start-ups durch die Neuregelungen in ihrem Wachstum bestärkt werden können. Als Kritikpunkt gilt hingegen die Streichung des vorgesehenen Pauschal-Steuersatzes von 25 Prozent aus dem Regierungsentwurf. Nach Auffassung des Bitkom entstehen dadurch bisweilen Unsicherheiten über die Höhe der zu zahlenden Steuer.

Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen: „Wir schaffen mit neuen Regelungen für die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung einen wichtigen steuerpolitischen Anreiz, von dem nicht nur junge Start-ups, sondern auch bereits etablierte, kleine und mittelständische Unternehmen profitieren werden.“ (Foto: Bundesministerium der Finanzen/Photothek)

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