Arbeitsmarkt

Neue Regeln für Fachkräfte

Ausgabe-Nr.: 3/
2024

Die Bundesagentur für Arbeit berichtet für den Februar 2024 von einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit. Trotz „Spuren einer anhaltenden Wirtschaftsschwäche“ beurteilt die Behörde den Arbeitsmarkt weiterhin als stabil. Außerdem trat am 1. März die zweite Stufe des neuen Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes in Kraft. Berufserfahrene ausländische Fachkräfte können dadurch künftig einfacher eine Arbeit aufnehmen.

„Das schwache konjunkturelle Umfeld dämpft den insgesamt robusten Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im Februar zu und die Nachfrage der Unternehmen nach neuen Arbeitskräften gibt nach“, sagt Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.

Zur Arbeitslosigkeit: Im Februar 2024 waren 2,814 Millionen Menschen als arbeitslos gemeldet. Gegenüber dem Vormonat entspricht das einem Zuwachs von 8.000. Saisonbereinigt nahm die Zahl der Arbeitslosen um 11.000 zu. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres erhöht sich die Arbeitslosenzahl um 194.000. Die Arbeitslosenquote beträgt unverändert 6,1 Prozent.

Zur Kurzarbeit: Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten der BA wurde vom 1. bis einschließlich 25. Februar für 58.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Informationen zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten in diesem Monat für 175.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Von Oktober bis November 2023 schwankte der Wert zwischen 162.000 und 186.000 (-> Grafik 3).

Grafik 3: Personen in konjunktureller Kurzarbeit und Kurzarbeiterquote

Zur Arbeitskräfte-Nachfrage: Im Februar waren 706.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet. Das sind 72.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellen­index (BA-X), ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, sank im Februar auf 114 Punkte. Gegenüber Januar bedeutet das einen Rückgang um einen Punkt. Im Vergleich zum Vorjahres-Monat verlor der BA-X sogar 12 Punkte.

Zum Ausbildungs-Markt: Von Oktober 2023 bis Februar 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 286.000 Bewerber für eine Ausbildungs-Stelle. Das sind 4.000 mehr als im Vorjahres-Zeitraum. Gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum 414.000 betriebliche Ausbildungs-Stellen verzeichnet. Das sind 11.000 weniger als vor einem Jahr. Der Behörde zufolge aber „ist der Ausbildungs-Markt noch sehr stark in Bewegung“.

Zum Fachkräfte-Einwanderungsgesetz: Seit dem 1. März soll die zweite Stufe des Gesetzes berufserfahrenen ausländischen Fachkräften hierzulande die Arbeitsaufnahme erleichtern. Die neue Regelung gilt Branchen-übergreifend für alle nicht-reglementierten Berufe. Personen mit „ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen“ können nun auch in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit ausüben, wenn sie über einen im Ausland erworbenen und anerkannten Berufs- oder Hochschul-Abschluss sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen. Das ist unabhängig davon, ob der Abschluss in Deutschland anerkannt wird.

Bei Berufs-Abschlüssen ist eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erforderlich. Zudem müssen Jahresgehälter ohne Tarifbindung bei mindestens 40.770 Euro liegen. Bereits mit der ersten Stufe des Gesetzes im November 2023 wurden Gehalts-Schwellen abgesenkt und ein Branchenwechsel in bestimmten Berufen ermöglicht.

„Mit den neuen Regeln steigt Deutschlands Attraktivität für ausländische Fachkräfte. In vielen Berufen kann nun die Arbeit in Deutschland aufgenommen und die berufliche Anerkennung hier in Deutschland angestoßen werden. Die berufliche Anerkennung bleibt aber dennoch für viele Ausländer ein komplexer, zeitaufwändiger und langwieriger Weg. Wichtig wären auch schnellere und einfachere berufliche Anerkennungs-Verfahren“, erklärt Vanessa Ahuja, Vorständin für das internationale Geschäft der BA.

Im Rahmen der sogenannten ‚Anerkennungs-Partnerschaft‘ wird ausländischen Arbeitnehmern zwar die Möglichkeit eröffnet, ihr Anerkennungs-Verfahren nach der Einreise komplett im Inland durchzuführen. Voraussetzungen sind aber ein Arbeitsvertrag und eine im Ausbildungs-Staat anerkannte, mindestens zweijährige Berufsqualifikation oder ein Hochschul-Abschluss. Darüber hinaus sind deutsche Sprachkenntnisse vorzuweisen.

BA-Vorständin Vanessa Ahuja

BA-Vorständin Vanessa Ahuja: „Mit den neuen Regeln steigt Deutschlands Attraktivität für ausländische Fachkräfte.“ (Foto: Bundesagentur für Arbeit)

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