Gleichstellung Frauen/Gehälter

Zahnloser Tiger

Ausgabe-Nr.: 5/
2021

Die gesetzliche Regelung bezüglich der Entgelttransparenz erreicht seit knapp drei Jahren nicht die gewünschte Wirkung für die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Erneut zeigt sich, dass Selbstverpflichtungen wenig bewirken und viele Unternehmen sich keine Zielgröße setzen.

„Das Gesetz zur Entgelttransparenz spielt in der betrieblichen Praxis keine nennenswerte Rolle, da sich die Wenigsten trauen, den Auskunftsanspruch geltend zu machen oder der Anwendungsbereich des Gesetzes gar nicht gegeben ist. Es hat sich damit leider als zahnloser Papiertiger erwiesen“, erklärt Diana Nier, Juristin beim DFK-Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. und Leiterin des DFK-Frauennetzwerkes sowie Nationale Politik in Essen.

Die Themen Gehalt und Gehaltshöhe sind in Deutschland tabuisiert und viele Arbeitsverträge sehen ein Stillschweigen darüber vor, was für eine Hemmschwelle bei den Beschäftigten sorgt. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Entgelttransparenz am 6. Juli 2017 gibt es keine großen Fortschritte bei der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen.

So lautet die Feststellung des DFK-Verbandes für Fach- und Führungskräfte. Er erklärt außerdem, dass der Blick auf statistische Werte und Lohnsummen nicht ausreicht. Auch die real bestehenden Unterschiede in den Unternehmen bei der Besetzung von Führungspositionen müssen beachtet werden. Unterstützt wird dies durch die Evaluation des FüPoG für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, die von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben wurde. Sie hat erneut aufgezeigt, dass Selbstverpflichtungen wenig bewirken und viele Unternehmen sich keine Zielgröße oder die Zielgröße „Null“ gesetzt haben.

„Diskriminierungen im Arbeitsleben sind schädlich und müssen bekämpft werden. Daher fordern wir den diskriminierungsfreien Zugang zu Führungspositionen in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen für jede(n) und haben dies so auch im Gesetzgebungsverfahren zum FüPoG II deutlich gemacht“, erklärt DFK-Vorstand Nils Schmidt.

DFK-Vorstand Nils Schmidt

DFK-Vorstand Nils Schmidt: „Wir fordern den diskriminierungsfreien Zugang zu Führungspositionen in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen für jede(n) und haben dies so auch im Gesetzgebungsverfahren zum FüPoG II deutlich gemacht.“ (Foto: DFK)

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