Arbeitsschutzgesetz/Corona

Neue Regeln für den Arbeitsplatz

Ausgabe-Nr.: 9/
2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konkretisierte Ende vergangenen Monats die Anforderungen an den Arbeitsschutz für alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel bietet Unternehmen fortan einen rechtlichen Rahmen. Die Aufsichts-Behörden der Länder erhalten wiederum eine einheitliche Grundlage, um Schutzmaßnahmen adäquat beurteilen zu können.

„Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen“, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin.

Die Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu schützen, ist das Ziel der Regelung. Wesentliche Herausforderungen stellen hierbei die Trennung der Atembereiche und das Verhindern von Schmier-Infektionen dar. Die gelernten Verhaltensweisen wie Abstand halten, Arbeit im Home-Office, auf Hygiene achten, Kontakte vermeiden und Masken tragen bleiben weiterhin relevant.

Um die Trennung der Atembereiche gewährleisten zu können, ist die Abstandsregel genauso wichtig wie regelmäßiges Lüften. Zur Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern am Arbeitsplatz wird empfohlen, das Mobiliar entsprechend anzuordnen oder zu ändern und weitere geeignete Flächen für die Arbeit zu nutzen. Wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, sind Abtrennungen aus möglichst transparentem Material zu installieren, um Sichtkontakt und ausreichend Beleuchtung zu ermöglichen. Bei Tätigkeiten mit engem Kontakt gehört das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Pflicht. Zudem sollen Büroräume für eine ausreichende Luftzirkulation spätestens nach 60 Minuten und Besprechungs-Räume nach maximal 20 Minuten gelüftet werden. Es wird eine Lüftungsdauer von drei bis zehn Minuten empfohlen.

Darüber hinaus sind Dienstreisen oder Vor-Ort-Besprechungen auf ein Minimum zu begrenzen, um zusätzliche Infektionsrisiken zu vermeiden. Stattdessen rät das Bundesministerium dazu, verstärkt auf elektronische Kommunikationsmittel zurückzugreifen. Um Schmier-Infektionen zu verhindern, sollten Arbeitsmittel nach Möglichkeit nur jeweils von einer Person verwendet werden, zum Beispiel durch Bereitstellung zusätzlicher Materialien und entsprechende Reinigung.

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert auf 25 Seiten die erforderlichen Maßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Standard beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Sie gilt für den Zeitraum der Corona-Pandemie, festgestellt gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz, und wird bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend angepasst. Die Regel wurde von den Arbeitsschutz-Ausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.

Die Aufsichts-Behörden der Länder verfügen nun über eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen. Für die Unternehmen bedeutet das auf der einen Seite klare Vorgaben, auf der anderen Seite die Prüfung individueller Lösungen. Und die Gewissheit, dass die Corona-Pandemie die Notwendigkeit von Vor-Ort-Arbeiten weiter infrage stellen wird.

 

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Der Minister möchte die Gesundheit der Beschäftigten durch die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wirkungsvoll schützen.

Newsletteranmeldung Stellen@Markt
Newsletteranmeldung Stellen@Markt

Werden Sie Empfänger unseres regelmäßigen Newsletters und erhalten die aktuellsten Informationen.

Sie haben sich erfolgreich eingetragen!

Newsletteranmeldung IT-/MFP-/Drucker@Markt
Newsletteranmeldung IT-/MFP-/Drucker@Markt

Werden Sie Empfänger unseres regelmäßigen Newsletters und erhalten die aktuellsten Informationen.

Sie haben sich erfolgreich eingetragen!

Newsletteranmeldung Büromöbel@Markt
Newsletteranmeldung Büromöbel@Markt

Werden Sie Empfänger unseres regelmäßigen Newsletters und erhalten die aktuellsten Informationen.

Sie haben sich erfolgreich eingetragen!