Arbeitsmarkt/Corona

Krise fordert ihren Tribut

Ausgabe-Nr.: 6/
2020

Die Bundesregierung beschließt eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen, die unter das sogenannte „Corona-Steuerhilfegesetz“ fallen. Diese dürften dem einen oder anderen sicherlich etwas Luft zum Atmen verschaffen. Besonders kleinere Betriebe sind von der Corona-Krise betroffen, die deren bisheriges Geschäftsmodell mitunter völlig auf den Kopf stellt. Selbst große Firmen sehen sich in der aktuell schwierigen Situation dazu gezwungen, Kurzarbeit anzumelden und Gehaltskürzungen durchzuführen. Die durch das Virus ausgelöste Wirtschaftskrise trifft einige Arbeitnehmer empfindlich in der Vergütung. Die Personal- und Organisations-Beratung Korn Ferry führte deshalb eine Untersuchung durch. Das Ergebnis: Sieben Prozent der befragten Unternehmen nehmen Gehaltskürzungen vor.

„Eine signifikante Anzahl an Unternehmen hat bereits vergütungspolitische Entscheidungen getroffen. Das deckt sich ungefähr mit den Angaben der Unternehmen, wie sie ihre geschäftliche Entwicklung in diesem Jahr einschätzen. ‚Auf Sicht fahren‘ bedeutet heute nicht mehr, über sechs Monate zu planen – sondern über zwei Wochen. Das verändert organisatorische und prozessuale Möglichkeiten drastisch“, betont Helmuth Uder, Managing Director und Vergütungsexperte bei der Korn Ferry International GmbH.

Die Personalberatung befragte 3.977 Unternehmen hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vergütung von Mitarbeitern. Es wurden 45 Firmen untersucht, die einen Querschnitt durch Branchen und Größenordnungen repräsentieren. Sieben Prozent von ihnen entschlossen sich für Gehaltskürzungen und doppelt so viele denken über eine solche Maßnahme nach. Außerdem wurden für dieses Jahr geplante Gehalts-Erhöhungen von mehr als jedem zweiten Unternehmen abgesagt oder verschoben.

Eine bundesweite und bevölkerungsrepräsentative Verbraucherumfrage der Creditreform Boniversum GmbH bescheinigt, dass 39 Prozent der Haushalte in Deutschland von Einkommens-Einbußen durch die Corona-Krise betroffen sind. Über zwei Drittel verbuchen bis zu 30 Prozent weniger Einnahmen für die Haushaltskasse. 21 Prozent fehlt sogar bis zur Hälfte des Einkommens. Als Hauptauslöser für die Einbußen nannten die über 1.000 Befragten die Kurzarbeit, den Verlust des Nebenjobs und eine begrenzte Ausübung der selbständigen Tätigkeit (-> Grafik 1). Nur eine Minderheit gab als Grund den Verlust des Arbeitsplatzes an. Die Einführung der Kurzarbeit verhindert also bislang das Ausufern der Arbeitslosigkeit.

„Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass viele Verbraucher die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrem Geldbeutel spüren. Einige können oder wollen ihren Konsum aber nicht einschränken. Und auch wenn knapp drei Viertel der Befragten in naher Zukunft keine Zahlungs-Schwierigkeiten erwarten, ist es beunruhigend, dass 27 Prozent damit rechnen, laufende Kosten wie für Miete, Strom oder die Tilgung eines Kredites nicht mehr begleichen zu können. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Zahl überschuldeter Verbraucher in Deutschland ansteigen wird“, sagt Stephan Vila, Geschäftsführer der Creditreform Boniversum GmbH in Neuss.

Zum Corona-Steuerhilfegesetz: Um die gerade beschriebene drastische Lage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Griff zu bekommen, bringt die Bundesregierung einige steuerliche Erleichterungen auf den Weg. Mit dem Entwurf des ‚Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes‘ sollen eine zielgerichtete Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und eine Verbesserung der Angebots-Bedingungen erfolgen. „Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz steigern wir die Kaufkraft und kurbeln die Konjunktur kräftig an. Die Senkung der Umsatzsteuer stärkt den Konsum, davon profitieren gerade Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen“, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. – Fraglich jedoch, ob diese Steuersenkung zu dem gewünschten Nachfrage-Impuls führen wird. Die Unsicherheit gegenüber der Zukunft könnte mehr Zurückhaltung auslösen, als man sich in Berlin vorstellt.

 

Helmuth Uder, Managing Director und Vergütungsexperte bei Korn Ferry: „Eine signifikante Anzahl an Unternehmen hat bereits vergütungspolitische Entscheidungen getroffen. ‚Auf Sicht fahren‘ bedeutet heute nicht mehr, über sechs Monate zu planen – sondern über zwei Wochen. Das verändert organisatorische und prozessuale Möglichkeiten drastisch.“

Newsletteranmeldung Stellen@Markt
Newsletteranmeldung Stellen@Markt

Werden Sie Empfänger unseres regelmäßigen Newsletters und erhalten die aktuellsten Informationen.

Sie haben sich erfolgreich eingetragen!

Newsletteranmeldung IT-/MFP-/Drucker@Markt
Newsletteranmeldung IT-/MFP-/Drucker@Markt

Werden Sie Empfänger unseres regelmäßigen Newsletters und erhalten die aktuellsten Informationen.

Sie haben sich erfolgreich eingetragen!

Newsletteranmeldung Büromöbel@Markt
Newsletteranmeldung Büromöbel@Markt

Werden Sie Empfänger unseres regelmäßigen Newsletters und erhalten die aktuellsten Informationen.

Sie haben sich erfolgreich eingetragen!