Restrukturierung Mittelstand/Corona-Krise

Wegweiser aus der Depression

Ausgabe-Nr.: 14/
2020

Die Sanierungsberatung ‚Restrukturierungs-Partner‘ verfügt über ein Phasenmodell, welches die wichtigsten Handlungsoptionen für mittelständische Unternehmen in der aktuell dramatischen Situa­tion abbildet. Es gleicht einem Sanierungsfahrplan, mit dem betroffene Unternehmen wirtschaftliche Schäden reduzieren, Liquidität sicherstellen und Finanzierungen stabilisieren können. Zudem zeigt es auf, wann die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung greifen und wann weitergehende Maßnahmen die bessere Wahl sind. Erst kürzlich setzte die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem Angebot von Schnellkrediten eine weitere wichtige Maßnahme aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung um.

„Viele Mittelständler fühlen sich in der Corona-Krise allein gelassen. Mit dem neuen Phasenmodell wollen wir betroffenen Unternehmen helfen, den Überblick zu behalten. Hier finden sie die wesentlichen Maßnahmen, auf die es ankommt, um die Corona-Krise zu überstehen, ohne Zeit mit Nebensächlichkeiten zu verschwenden“, erklärt Burkhard Jung, Geschäftsführer der Restrukturierungspartner RSP GmbH & Co. KG in Berlin.

In Phase eins des Sanierungsfahrplans besitzt die Liquiditätssicherung die oberste Priorität (-> Grafik 1). Für den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit ist eine „ehrliche“ Liquiditätsplanung erforderlich. Unternehmen müssen nicht zwingend notwendige Ausgaben streichen, Kapazitäten herunterfahren und sich, soweit möglich, mit Finanzspritzen zum Beispiel aus dem Gesellschafterkreis versorgen. Weiterhin sollten Betriebe offensiv über mögliche Lieferengpässe oder Verzögerungen informieren und Konditionen nachverhandeln, um zu jeder Zeit Herr der Lage zu bleiben. Auch die Mitarbeiter müssen frühzeitig in Entscheidungen zu Home-Office, Urlaubsplanung oder Kurzarbeit einbezogen werden.

„Mit dem KfW-Schnellkredit stellen wir unseren vielen mittelständischen Unternehmen jetzt schnell die so dringend benötigte Liquidität bereit.“

Nachdem die wesentlichen Sofort-Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes umgesetzt wurden, sollten Mittelständler über Finanzierungshilfen nachdenken. Phase zwei zeigt nun auf, worauf es bei den Hilfsprogrammen der Bundesregierung ankommt, wie die Prüfung der Förderfähigkeit abläuft und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Hierzu ist vor allem eine zielgerichtete Aufbereitung der Zahlen wichtig.

„Nicht in jedem Fall sind die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung die beste Lösung für mittelständische Unternehmen, häufig kommen sie gar nicht infrage. Ist die Krise zu einschneidend und langanhaltend oder hatte das Unternehmen schon in den letzten Jahren Schwierigkeiten, ist das Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung häufig der bessere Weg“, rät der Restrukturierungs-Experte.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) initiierte erst vergangene Woche mit dem Angebot von Schnellkrediten einen weiteren wichtigen Schritt aus dem Rettungsschirm der Bundesregierung für den Mittelstand. „Mit dem KfW-Schnellkredit stellen wir unseren vielen mittelständischen Unternehmen jetzt schnell die so dringend benötigte Liquidität bereit. Mit der Übernahme von 100 Prozent der Kreditrisiken und einer Laufzeit von zehn Jahren helfen wir unbürokratisch und verlässlich. Der Mittelstand steht für 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland, für 60 Prozent aller Arbeitsplätze und 80 Prozent aller Ausbildungsplätze“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Beschluss.

Die KfW-Schnellkredite stehen unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass ein Unternehmen in den Jahren 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat. Der Kredit kann von Mittelständlern mit mehr als zehn Beschäftigten abgerufen werden, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, jedoch maximal 800.000 Euro für Firmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern und höchstens 500.000 Euro für Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. Bei Bedarf können bis zu zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn in Anspruch genommen werden, um die kurzfristige Belastung zu senken.

Während der Corona-Rettungsschirm keine Insolvenz-Antragstellung verlangt, bringt das Schutzschirmverfahren nach § 270 der Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit eines „echten Moratoriums“ mit sich. Dabei wird die Finanzierung der Gehälter über den Rückgriff auf Insolvenzgelder drei Monate lang sichergestellt. Außerdem lassen sich auf diese Weise unwirtschaftliche Verträge kurzfristig beenden. Darüber hinaus werden Verluste nicht nur vom Unternehmen, sondern ebenfalls von der Gemeinschaft aller Stakeholder getragen.

Sobald die Vorteile der einzelnen Restrukturierungs-Wege in Phase drei gegenübergestellt wurden, folgt schließlich mit Phase vier die endgültige Umsetzung der Sanierung. Weitere Informationen können unter dem Link des Anbieters eingesehen werden.

 

Restrukturierungspartner-Geschäftsführer Burkhard Jung: „Nicht in jedem Fall sind die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung die beste Lösung für mittelständische Unternehmen. Ist die Krise zu einschneidend und langanhaltend oder hatte das Unternehmen schon in den letzten Jahren Schwierigkeiten, ist das Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung häufig der bessere Weg.“

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