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Feedback zur Rubrik ‚Meinung‘

Ausgabe-Nr.: 34/
2020

Zu unserem Bericht über die Grenke Leasing AG (Rauch ohne Feuer?) in unserer INFO-MARKT-Ausgabe Nr. 33/2020 erreichten uns folgende Zuschriften:

„Mit Interesse habe ich den Artikel zu Grenke gelesen und bin persönlich froh, dass wir uns nie für eine Partnerschaft mit der Grenke Leasing entschieden haben. Bis vor kurzem war Grenke für ‚sehr kreative Ansätze‘ zur Margenoptimierung bekannt, sei es durch deren Versicherungsmodell oder hohe Ablöse-Summen.

Verstärkt in den letzten Monaten hörte man nun von befreundeten Fachhändlern, dass Grenke weitreichende Zusagen gibt, die diese Margenoptimierung nicht mehr zulassen soll. Und dieses bei gleichzeitigen Topkonditionen. Die einen allerdings rätseln lassen, wie die in den Grenke-Berichten ausgewiesenen Margen erreicht werden.

Nach Studium des Viceroy-Berichts und Grenkes Franchise-System muss man sich fragen, wer die jeweiligen Zusagen abgegeben hat und ob die Grenke AG verpflichtet ist, diese einzuhalten. Man kann nur jedem Fachhändler mit aktiver Geschäftsbeziehung zu Grenke raten, seine vertraglichen Grundlagen genau zu lesen und zu prüfen, von wem Zusagen stammen.“

Ein anderer INFO-MARKT-Leser schreibt uns: „Sie schreiben im Bericht über Grenke‚ dass Fachhändler von einer nicht problemlosen Zusammenarbeit mit Grenke berichten. Wir sind seit vielen Jahren Partner von Grenke. Ich kann nur von einer problemlosen Zusammenarbeit berichten. Da haben wir schon eine andere Zusammenarbeit mit Leasing-Gesellschaften erlebt. Von einem Desaster zu sprechen, halte ich auch für verfrüht und für nicht angebracht. Der Markt sollte sich beruhigen. Natürlich hoffe ich, dass an all dem nichts dran ist, aber solange nicht alles zu 100 Prozent geklärt ist: in dubio pro reo!“

Eine weitere Zuschrift: „Zu Ihrem Artikel bezüglich der Anschuldigungen gegen Grenke teile ich Ihnen nachstehende Anmerkungen mit: Ob an dem 64-Seiten-Bericht etwas daran ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings fällt Grenke tatsächlich durch dubiose Vorgehensweisen und durch Nicht-Einhaltung von rechtlichen Vorgaben auf:

Vorsätzlicher permanenter Verstoß gegen das ZAG (Zahlungsdienstaufsichts-Gesetz) vornehmlich bei MFP-Händlern. Seit 2019 ist es nicht mehr erlaubt, ohne ZAG-Erlaubnis Zahlungsdienstleistungen im Namen Dritter durchzuführen. Daher mussten alle Leasing-Gesellschaften, die bisher den Geldeinzug von Mietforderungen durch den Fachhändler gestattet/erlaubt hatten, dieses Produkt einstellen.

Kein Fachhändler darf mehr ohne ZAG-Erlaubnis für die Leasing-Gesellschaft Gelder beim Kunden einziehen, dies muss immer durch die Leasing-Gesellschaft selbst erfolgen. Auch bereits vorhandene/laufende Verträge mussten auf Einzug durch die Leasing-Gesellschaft umgestellt werden. Die Mercator bietet den Geldeinzug nicht mehr an, hat aber laufende Verträge entgegen der rechtlichen Verpflichtung nicht umgestellt. Die Grenke hingegen hat weder den Altbestand umgestellt noch das Produkt eingestellt. Im Gegenteil, sie forciert dieses rechtswidrige Produkt bei Wettbewerbshändlern und diskreditiert die dort etablierte Leasing-Gesellschaft. Dieser absichtliche Verstoß kann horrende Strafen für die Grenke als auch für den Händler zur Folge haben. Die Grenke informiert die Fachhändler darüber aber nicht und verleitet sie zum Rechtsbruch. Ebenso bezweifle ich, dass die Grenke entsprechende Rückstellungen für dieses Wagnis gebildet hat. Auch die Aktionäre wissen von diesem rechtlichen Problem nicht, welches nach Bekanntwerden nach einer Klage durch die BaFin durchaus Auswirkungen auf den Kurs haben kann.

Leasing-/Mietbeginn: Die Grenke verschleiert bzw. verschiebt bewusst den Vertragsbeginn eines Leasing-/Mietvertrages um bis zu 90 Tage. Bei jeder Leasing-Gesellschaft beginnt die regelmäßige Laufzeit zum nächsten 1. eines Monats. Wird die Übernahme-Bestätigung also am 15.01.2020 unterschrieben, beginnt der Vertrag am 01.02.2020. Teilweise werden die 15 Tage dann durch die Leasing-Gesellschaft noch anteilig berechnet. Die Grenke betreibt als Geschäftsmodell ihren Vertragsbeginn aber regelmäßig nur zum Quartalsbeginn. Unterschreibt der Kunde die Übernahme-Bestätigung zum 15.01.2020, so beginnt bei Grenke der Vertrag erst zum 01.04.2020. Selbstverständlich berechnet die Grenke den Zeitraum dazwischen und kassiert hierdurch überproportional Marge, da im Schnitt jeder Leasing-/Mietvertrag 1,5 Monate länger berechnet wird, als eigentlich abgeschlossen. – Hierüber gibt es auch sehr viel Unmut am Markt.

Zwangsversicherung und zwingende Kombination von Finanzierung und Versicherung insbesondere bei MFP- und IT-Händlern: Grenke verlangt von seinen Kunden einen Nachweis über das Vorhandensein einer Elektronik-Versicherung. Reicht der Kunde diesen Nachweis nicht ein, so zwangsverpflichtet Grenke, ohne Wissen des Händlers, zur Elektronik-Versicherung und berechnet diese direkt an ihn. Hierbei wird keine externe Versicherung in Anspruch genommen, sondern Grenke berechnet diese Versicherungsgelder als Leasing-Gesellschaft selber. Hier wird von Grenke Leasing und Versicherung miteinander verknüpft. Ob dies gegenüber dem Kunden so erlaubt ist und ob Grenke quasi als Versicherer agieren darf, ist rechtlich fraglich.“

 

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