DSGVO

„Aufwand ist überschaubar“

Ausgabe-Nr.: 31/
2018

Einen Monat nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind viele Unternehmen noch immer mit der Umsetzung der neuen Richtlinien beschäftigt. Experten zufolge unterschätzten vor allem kleinere Firmen trotz einer zweijährigen Übergangszeit den Aufwand und haben weiterhin Nachholbedarf.

 

„Vielen Unternehmen ist erst im vergangenen Monat bewusst geworden, dass es bei der Verordnung um mehr als die Double-Opt-In-Regel bei Werbemails geht, die ohnehin im Wettbewerbsrecht geregelt ist und jetzt lediglich verschärft wurde“, sagt René Rautenberg, Geschäftsführer der gleichnamigen GmbH in München und Datenschutzexperte bei ERSecure. Er betont zudem, dass Unternehmen nicht den Fehler begehen sollen, die DSGVO auf Digitalthemen zu reduzieren, da die analoge Datenspeicherung ebenso betroffen ist.

Nach seinen Beobachtungen können kleinere Unternehmen unter entsprechender Anleitung den bürokratischen Teil der DSGVO-Anforderungen in etwa drei Personentagen umsetzen. „Es gibt einen Aufwand, der jedoch überschaubar ist“, erklärt er. Der Experte rät, sämtliche Bereiche schrittweise an das neue Regelwerk anzupassen, in denen Daten von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten erfasst und verarbeitet werden. Rund 80 Prozent der Unternehmen können die schärferen Datenschutzregeln mit Hilfe einer entsprechenden Software beziehungsweise externen Datenschutzbeauftragten selbst realisieren.

Der Experte warnt Unternehmen, sich in trügerischer Sicherheit zu wähnen. Im Augenblick haben die Behörden selbst alle Hände voll zu tun. In Bayern etwa wurde die Frist für alle Unternehmen mit mehr als zehn festen Mitarbeitern bis zum 31. August verlängert, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen und zu melden. Diesen Aufschub sollten Unternehmen nutzen, um ihre Hausaufgaben zu machen. Denn wer nachweisen kann, dass er das Thema ernst genommen hat, hat im Ernstfall bessere Karten.

 

 

Datenschutz-Experte René Rautenberg: „Vielen Unternehmen ist erst im vergangenen Monat bewusst geworden, dass es bei der Verordnung um mehr als die Double-Opt-In-Regel bei Werbemails geht, die ohnehin im Wettbewerbsrecht geregelt ist und jetzt lediglich verschärft wurde.“

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