Ceyoniq/Fachkongress

Digitales Staatswesen

Ausgabe-Nr.: 10/
2018

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist einer der wichtigsten Punkte auf der Agenda der Bundesregierung. Beim anstehenden Fachkongress „Digitaler Staat“ am 20. und 21. März 2018 stehen vor allem die Themen EGovernment und digitaler Datenschutz im Mittelpunkt.

 

Der Software-Anbieter aus Bielefeld engagiert sich in Berlin nicht nur als Aussteller, sondern auch im Rahmen von zwei Fachforen, bei denen die Herausforderungen bei der Einführung einer E-Akte und Chancen der öffentlichen Verwaltungen bei der Umsetzung der EU-DSGVO diskutiert werden. Bei der digitalen Transformation in der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen ist die Auswahl der richtigen IT-Lösungen ein zentrales Erfolgskriterium. Damit eine behördliche Schriftgutverwaltung überhaupt elektronisch möglich ist, führt an der E-Akte kein Weg vorbei.

Alexander Dörner, Leiter Government bei der Ceyoniq Technology GmbH, diskutiert am 20. März 2018 ab 14:30 Uhr im Fachforum E-Government zum Thema „E-Akte – Das Eingangstor in den medienbruchfreien Verwaltungsprozess“ unter anderem mit Dr. Lydia Tsintsifa, Referentin im Referat O 1, und Dr. Markus Brakmann, Referatsleiter im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW.

Zu den digitalen Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung gehören auch die Einhaltung von Gesetzesvorgaben und der Datenschutz. Ceyoniq-Geschäftsführer Carsten Maßloff wird im Rahmen des Fachprogramms Digitaler Datenschutz sein Know-how zu Themen wie Informationssicherheit und Datenschutz mit Blick auf die bevorstehende DSGVO in die Diskussion einbringen. Das Thema lautet:  „DSGVO ante portas: Rettet uns technischer Datenschutz?“. Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Prof. Dr. Dirk Heckmann, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht, werden an der Veranstaltung teilnehmen.

 

 

Ceyoniq-Geschäftsführer Carsten Maßloff: Sein Thema lautet: „DSGVO ante portas: Rettet uns technischer Datenschutz?“

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